AGB

back

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge

2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von den Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten geschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1. Wird die für die Aufnahmearbeit vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. für Material, Modelle, Reisen etc.). Diese Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind. (geändert: sprachliche Klarstellung bei Nebenkosten)

3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

3.5. Beiträge zur Künstlersozialkasse sind vom Auftraggeber zu entrichten.

4. Anforderung von Archiv- und KI-Bildern (neu ergänzt)

4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv oder als KI-generierte Bilder anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.

4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.

4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Versandkosten (Verpackung, Porto, Kurierdienste) trägt der Auftraggeber.

4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist ist bis zum Eingang der Bilder eine Blockierungsgebühr zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu verantworten.

5. Nutzungsrechte

5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

5.2. Der Bildautor bleibt berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.

5.3. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

5.4. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der Zustimmung des Bildautors, ausgenommen sind lediglich technische Korrekturen wie Retuschen. (geändert: sprachliche Anpassung an moderne Bearbeitungstechniken)

5.5. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen.

6. Digitale Bildverarbeitung

6.1. Die Digitalisierung, Speicherung und Weitergabe von Bildern ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

6.2. Eine Speicherung in frei zugänglichen Online-Datenbanken bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6.3. Der Name des Bildautors ist mit den Bilddaten elektronisch zu verknüpfen.


7. Schutzrechte Dritter

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Rechte für die Nutzung von abgebildeten Personen, Bauwerken oder geschützten Objekten einzuholen.

7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Haftung und Schadensersatz

8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

8.3. Für Verlust oder Beschädigung von Bildern haftet der Auftraggeber nach den vereinbarten Pauschalen, sofern er den Nachweis eines geringeren Schadens nicht erbringt.

8.4. Die unberechtigte Nutzung, Veränderung oder Weitergabe eines Bildes berechtigt den Bildautor zur Forderung einer Vertragsstrafe.

8.5. Unterbleibt die Urheberbenennung, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.

9. Besondere Regelungen für KI-generierte Bilder 

9.1. Definition: KI-generierte Bilder sind Bilder, die mithilfe von Software auf Basis von Künstlicher Intelligenz erstellt werden.

9.2. Urheberrecht: Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-generierte Bilder regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Soweit durch Nachbearbeitung durch den Bildautor ein schutzfähiges Werk entsteht, verbleiben die Rechte beim Bildautor.

9.3. Nutzungsrechte: Der Auftraggeber erhält an KI-Bildern ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Bildautors erlaubt.

9.4. Haftung: Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass durch die Nutzung von KI-Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt den Bildautor von Ansprüchen Dritter frei.

9.5. Kennzeichnung: Soweit gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte bestehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese einzuhalten. Der Bildautor ist berechtigt, KI-Bilder als solche kenntlich zu machen.

9.6. Nutzungseinschränkungen: Eine Nutzung zu irreführenden oder unrechtmäßigen Zwecken (z. B. Deepfakes) ist untersagt.

10. Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

11. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3. Gerichtsstand ist der Wohnort des Bildautors, sofern gesetzlich zulässig.